Pferdehaftpflicht und der Vergleich – Gehen Sie auf Nummer sicher!
Kraft Gesetz sind Sie als Pferdehalter dazu verpflichtet, für Schäden, die Ihr Pferd gegenüber Dritten verursacht zu haften und zwar lebenslang und der Höhe nach mit Ihrem gesamten Vermögen. Eine Pferdehaftpflicht schützt Sie und Ihren Vierbeiner vor diesen Risiken des täglichen Lebens. Wir empfehlen daher, dass jeder Pferdehalter zwingend eine Pferdehaftpflichtversicherung besitzen sollte. Wie günstig eine Pferdehaftpflichtversicherung kalkuliert sein kann, erfahren Sie beim kostenlosen Versicherungsvergleich auf tarifdirekt.de.
Pferdehaftpflicht - Tierisch wichtig
Genau wie bei der privaten Haftpflichtversicherung, können auch die Folgen eines Pferdehaftpflichtschadens für den Pferdehalter fatal sein. Läuft Ihr Pferd zum Beispiel unkontrolliert auf die Strasse und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall, kann der Schaden bei Blechschäden sehr schnell im vier- bis fünfstelligen Bereich liegen – Nur bei Blechschäden wohlgemerkt! Personenschäden können hingegen wesentlich höhere Schadenssummen erreichen (z.B. Operationskosten, lebenslange Unfallrente, etc.). Kraft Gesetz ist daher jeder Pferdehalter dazu verpflichtet, für alle Schäden die sein Pferd gegenüber Dritten anrichtet auch zu haften!
Kosten?
Die Kosten für eine Pferdehaftpflicht sind im Vergleich zum Risiko äußerst günstig. Durch die Wahl der Option „Selbstbeteiligung im Schadenfall“ können Sie eine zusätzliche Beitragssenkung erreichen. Ob diese Option für Sie die richtige Wahl ist, müssen Sie allerdings selbst entscheiden. Nicht jeder Schaden, den Ihr Pferd verursacht, muss eine große Schadenszahlung bedeuten. Schäden mit geringer Schadenshöhe verursachen meist höhere Kosten (beispielsweise Verwaltungsaufwand und Schriftverkehr), als der Schaden selbst verursacht hat. Wenn Sie bereit sind diese „Kleinstbeträge“ bis zu einer bestimmten Höhe selbst zu tragen, kann sich eine Selbstbeteiligung durchaus für Sie rechnen.
Personen-/Sachschäden oder Vermögensschäden durch Pferde
Ein Sachschaden liegt vor, wenn Ihr Pferd beispielsweise durch einen Hufschlag eine Autotür beschädigt. Für diesen materiellen Schaden kommt in der Regel die Pferdehaftpflichtversicherung des Pferdehalters auf. Ein Personenschaden hingegen würde entstehen, wenn Ihr Pferd eine Dritte Person durch einen Hufschlag verletzt. Erleidet der Geschädigte durch den Hufschlag einen Verdienstausfall, so würde ein Vermögensschaden vorliegen und dieser würde von der Pferdehaftpflichtversicherung des Pferdehalters übernommen.
Tipp: Achten Sie bei Abschluss einer Pferdhaftpflichtversicherung darauf, dass sowohl Personen- und Sachschäden, als auch Vermögensschäden in ausreichender Höhe bei Ihrer Versicherung abgesichert sind.