>> Warum eine Hundehaftpflichtversicherung?
>> Welche Schäden sind bei der Hundehaftpflichtversicherung versichert?
>> Wie hoch sollte man die Versicherungssumme wählen?
>> Was ist ein Personenschaden und ist dieser mitversichert?
>> Was ist ein Sachschaden und ist dieser mitversichert?
>> Müssen Welpen separat bei der Hundehaftpflicht versichert werden?
>> Muss ich als Tierhalter jedes Tier einzeln der Versicherung melden?
>> Ist der Versicherungsschutz räumlich eingeschränkt?
>> Welche Kündigungsfristen hat eine Hundehaftpflichtversicherung?
Warum eine Hundehaftpflichtversicherung?
Ein Hundehalter ist gesetzlich dazu verpflichtet, für Schäden die durch seinen Hund entstehen auch zu haften. Der Hundehalter haftet im Schadensfall unbegrenzt und mit seinem gesamten Vermögen. Jeder verantwortungsvolle Halter sollte daher eine Hundehaftpflicht besitzen.
Welche Schäden sind bei der Hundehaftpflichtversicherung versichert?
Grundsätzlich Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Nicht mitversichert sind: Selbst erlittene Schäden, Schäden die durch Vorsatz verursacht wurden und eine gewerbliche Nutzung der Hunde (z.B. Firmen-Wachhund).
Wie hoch sollte man die Versicherungssumme wählen?
Da Sie im Schadensfall unbegrenzt und mit Ihrem ganzen Vermögen haften, sollten Sie am Besten bei der Hundehaftpflichtversicherung auch eine unbegrenzte Versicherungssumme wählen.
Was ist ein Personenschaden und ist dieser mitversichert?
Ein typischer Personenschaden ist, wenn Ihr Hund eine Person beißt und diese daraufhin ärztlich behandelt werden muss. Mitversichert sind Personenschäden bei der Hundehaftpflicht immer bis zu einer maximalen Höhe – Je nach Versicherungsgesellschaft und gewähltem Tarif.
Was ist ein Sachschaden und ist dieser mitversichert?
Wird beispielsweise durch einen Biss des Hundes ein Hosenbein zerrissen, so handelt es sich um einen Sachschaden. Mitversichert sind Sachschäden bei der Hundehaftpflichtversicherung immer bis zu einer maximalen Höhe – Je nach Versicherungsgesellschaft und gewähltem Tarif.
Müssen Welpen bei separat bei der Hundehaftpflicht versichert werden?
Ist das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers, so sind Jungtiere zwischen 6 und 12 Monaten (variiert je nach Versicherungsgesellschaft) meist kostenfrei bei der Hundehaftpflichtversicherung des Muttertieres mitversichert. Achten Sie auf den jeweiligen Tarif.
Muss ich als Tierhalter jedes Tier einzeln der Versicherung melden?
Ja, Sie müssen jedes Tier einzeln der Versicherung melden.
Ist der Versicherungsschutz räumlich eingeschränkt?
Nein! Weltweiter Versicherungsschutz wird in der Regel bis zu einem Jahr gewährt. In Europa keine zeitliche Beschränkung.
Welche Kündigungsfristen hat eine Hundehaftpflichtversicherung?
Sie können mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsablauf Ihre Hundehaftpflichtversicherung kündigen. Verpassen Sie diesen Termin, so verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Auch im Anschluss daran, gilt wieder eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf der Versicherung. Im Schadensfall können Sie Ihre bestehende Hundehaftpflichtversicherung mit einer Frist von einem Monat (nach Erledigung der Schadensregulierung) kündigen. Bitte denken Sie im Kündigungsfall daran, dass Sie die Versicherung immer zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, wenn Sie Ihre Versicherungsbeiträge für ein ganzes Jahr im Voraus bezahlt haben. Ebenso können Sie Ihren Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn Ihnen Ihre Versicherung den Beitrag erhöht und im Gegenzug die Versicherungsleistung nicht verbessert. Achtung, eine Beitragserhöhung aufgrund einer Anhebung der Versicherungssteue ist kein Kündigungsgrund!
