>> Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
>> Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?
>> In welcher Höhe sollte die Deckungssumme gewählt werden?
>> Kann ich meine Kinder mitversichern?
>> Kann ich meinen Rechtsbeistand selbst wählen?
>> Sollte ich eine Selbstbeteiligung wählen?
>> Mehrere Rechtsschutzversicherungen getrennt abschließen - Geht das?
>> Gibt es Wartezeiten nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung?
>> Sind vorsätzlich vom Versicherten begangene Taten mitversichert?
>> Was versichert die Rechtsschutzversicherung nicht?
Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherten vor dem Kostenrisiko im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung. Zum Kostenrisiko zählen unter anderem die Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, sowie eventuelle Strafkautionen oder Zeugengelder.
Benötige ich einen privaten Rechtsschutz?
Ob Sie einen privaten Rechtsschutz benötigen müssen Sie selbst entscheiden. Sie sollten jedoch bedenken, dass Sie ohne eigenes Verschulden sehr schnell in einen Rechtsstreit geraten können. Ein Rechtsstreit ist immer mit zum Teil hohen Kosten verbunden und ohne professionelle Unterstützung kann der Kostenanteil noch höher ausfallen.
In welcher Höhe sollte die Deckungssumme gewählt werden?
Sie sollten bei einer Rechtsschutz Versicherung auf eine Deckungssumme in unbegrenzter Höhe achten.
Können Kinder beim privaten Rechtsschutz mitversichert werden?
Sie können für den Privat-und Berufsrechtsschutz ihre minderjährigen Kinder und unverheirateten Kinder bis zum Endalter vom 27. Lebensjahr, sofern Sie keine ständige Berufstätigkeit ausüben mitversichern. Dabei spielt es keine Rolle ob es Ihre leiblichen Kinder, Adoptiv-, Pflege oder Stiefkinder sind, nur müssen diese dauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers wohnen. Ebenso die Kinder ihres Partners (wenn der Partner nicht verheiratet ist innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft). Besitzt ein volljähriges Kind eine eigenes Fahrzeug, so muss das Kind eine eigene Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen. Weiterhin mitzuversichern sind Ihren Partner (Ehegatten oder der in häuslicher Gemeinschaft lebende unverheiratete Partner).
Kann ich meinen Rechtsbeistand selbst wählen?
In der Regel kann der Anwalt von Ihnen frei gewählt werden. Einige Versicherungsunternehmen halten aber auch Empfehlungslisten mit auf verschiedene Bereiche spezialisierten Anwälten bereit. Es besteht aber keine Verpflichtung dieser Empfehlungsliste zu folgen.
Sollte ich eine Selbstbeteiligung wählen?
Diese Frage können nur Sie selbst beantworten. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung wählen, reduziert sich Ihr Beitrag. Wenn sich nicht viele Schadensfälle über die Jahre hinweg ereignen, so kann sich ein Selbstbehalt finanziell für den Versicherungsnehmer lohnen. Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall trägt der Versicherungsnehmer die Kosten bis zur vereinbarten Höhe, das Versicherungsunternehmen trägt die darüber hinausgehenden Kosten.
Mehrere Rechtsschutzversicherungen getrennt abschließen - Geht das?
Ja, das geht beim Verkehrsrechtsschutz und Mieterrechtsschutz. Der Berufsrechtsschutz ist allerdings nicht ohne den Privatrechtsschutz zu erhalten.
Gibt es Wartezeiten nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung?
Die Versicherungsunternehmen haben in Spezialbereichen abweichende Wartezeiten. Aber allgemein besteht eine dreimonatige Wartezeit ab Abschluss einer Rechtschutzversicherung. Bei Streitigkeiten sowie bei einem Versicherungswechsel gibt es keine Wartezeit wenn zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes bestanden hat.
Keine Wartezeiten bestehen in der Regel bei:
- Straf-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Opfer-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren und für Patienten-/Betreuungsverfügungen
Sind vorsätzlich vom Versicherten begangene Taten versichert?
Taten die vorsätzlich (wissentlich) oder grob fahrlässig verursacht wurden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu gehören unter anderem Köperverletzung, Betrug und Diebstahl.
Was versichert die Rechtsschutzversicherung nicht?
Im Sinne von erschwinglicher Tarife aller Versicherten, kann eine Rechtsschutzversicherung nicht alle Rechtsfälle abdecken. In der Regel besteht zum Beispiel keine Leistungspflicht bei einem Verfahren wegen Falschparkens im Straßenverkehr. Ebenso sind auch Scheidungsverfahren zwischen den gemeinsam in einer Police versicherten Personen bei den meisten Versicherern nicht abgesichert.
