Gesetzliche Krankenversicherung und die Versicherungspflichtgrenze
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für alle angestellten Arbeitnehmer, deren monatliches Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 4.162,50€ nicht übersteigt eine Pflichtversicherung. Wer mehr verdient, kann auf eigenen Wunsch Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung werden. Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet also darüber, ob ein gesetzlich Versicherter bei der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein muss oder ob er eine private Krankenversicherung (Vollversicherung) abschließen darf.
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Für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse gibt es aber die Möglichkeit, über den Abschluss von Zusatzversicherungen Ihre Krankenversicherung sinnvoll und leistungsstark zu ergänzen.
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Gesetzliche Krankenversicherung - Beitragsbemessungsgrenze
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Verdienst des Versicherten und der Höhe des Beitragssatzes der vom Versicherten gewählten Krankenkasse. Hierbei gibt es jedoch eine Höchstgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) bis zu der die Bruttoeinnahmen als Berechnungsgrundlage dienen. Diese Beitragsbemessungsgrenze liegt zur Zeit bei 3.562,50 Euro monatlich. Hat also ein gesetzlich pflichtversicherter Angestellter monatliche Bruttoeinnahmen in Höhe von 3.800 Euro, dient zur Beitragsfeststellung lediglich die Beitragsbemessungsgrenze von maximal 3.562,50 Euro.
Freie Kassenwahl
Es gibt auf dem deutschen Versicherungsmarkt ein großes Angebot an gesetzlichen Krankenkassen. Gesetzliche Krankenkassen können bundesweit oder nur für bestimmte Bundesgebiete geöffnet sein. Befindet sich Arbeitsplatz und Wohnsitz des Pflichtversicherten in verschiedenen Bundesländern, so kann er über eine Mitgliedschaft in einer bundesweit oder für beide Bundesländer zugelassenen Krankenkasse frei entscheiden. Einen guten Überblick erhalten Sie durch den Vergleichsrechner unseres Partners.
Unterschiedliche Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenkasse
Die unterschiedlichen Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen ergeben sich aus den unterschiedlichen Mitgliedsstrukturen der Kassen. Jede Kasse hat aufgrund des Alters und der Krankheitsfälle seiner Mitglieder auch unterschiedlich hohe Risiken zu tragen und somit auch zu finanzieren.
Leistungsunterschiede aufgrund des Beitragssatzes?
Immer mehr gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern spezielle Dienste oder Sonderleistungen zusätzlich zum Basistarif an. Die Basisversorgung selbst erfolgt aber bei allen gesetzlichen Krankenkassen weitgehend mit einheitlichen Leistungen.