>> Auf was sollte ich bei Vertragsabschluß achten?
>> Gegen welche Schäden sichert mich die Gebäudeversicherung ab?
>> Was ist nicht bei einer Gebäudeversicherung mitversichert?
>> Welche Versicherungssumme sollte ich wählen?
>> Wie soll sich ein Versicherter im Schadensfall verhalten?
>> Benötige ich je Doppelhaushälfte eine eigene Gebäudeversicherung?
>> Was sind Elementarschäden?
>> Was passiert bei Eigentümerwechsel mit der Gebäudeversicherung?
>> Müssen Anbau- oder Umbaumaßnahmen angezeigt werden?
>> Kündigungsfristen bei der Gebäudeversicherung?
Auf was sollte ich bei Vertragsabschluß achten?
Eine Wohngebäudeversicherung versichert Ihre Gebäude, Garagen und Nebengebäude auf dem Grundstück, auf welches sich der Versicherungsschutz bezieht. Beziehen Sie bei Vertragsabschluß unbedingt das Risiko Feuer, Leistungswasser, Sturm und Hagel mit ein! Finden während der Vertragslaufzeit An-,Um-oder Ausbauten am Gebäude statt, so sollten Sie dies unbedingt Ihrem Versicherer mitteilen, da hier für den Versicherer ein erhöhtes Risiko eintritt, welches nicht automatisch mitversichert ist !
Gegen welche Schäden sichert mich die Gebäudeversicherung ab?
Die Gebäudeversicherung schützt die versicherten Objekte gegen Schäden die durch Feuer, Blitzeinschlag, Explosion, Leistungswasser, Sturm und Hagel. Eventuell durch den Schaden anfallende Kosten wie Abbruch-, Aufräumarbeiten sind meist bis zu einem bestimmten Prozentsatz mitversichert. Mietausfälle als Folge von Sturm, Hagel, Wasser, Feuer und eines Leitungswasserschaden, sind meist für einen gewissen Zeitraum mitversichert.
Was ist nicht bei einer Gebäudeversicherung mitversichert?
Die Wohngebäudeversicherung versichert keine Schäden aufgrund von Bruch, Frost oder Durchnässung während der Bauphase oder wenn die Wohnung aufgrund von Umbauarbeiten nicht bewohnbar war. Ebenso findet keine Leistung statt bei: Schäden durch Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben, Überschwemmung, Rückstau, Lawinen, Sturmflut und Schneedruck. Viele dieser Risiken können über eine Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Grundsätzlich sind natürlich auch alle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schäden nicht versichert (Fenster wurde nicht verschlossen, daraus entsteht bei einem Regen ein Schaden).
Welche Versicherungssumme sollte ich wählen?
Grundsätzlich sollten Sie eine Versicherungssumme in Höhe des aktuellen Wert ihres Hauses wählen. Bedenken Sie, dass bei Totalschaden der ursprüngliche Zustand des Hauses wieder hergestellt werden muss. Das statistische Bundesamt veröffentlicht auf seiner Internetseite die Wiederherstellungswerte für 1913 und 1914 erstellte Wohngebäude. Bei der Wohngebäudeversicherung kann man die Höhe der Versicherungssumme auch gemäß der Versicherungssumme von 1914 wählen. Hier wird der aktuelle Wert des Hauses auf die Versicherungssumme von 1914 zurückgerechnet und mit dem Bundesbauindex (Beinhaltet die jährlichen Änderungen der Preise, Löhne, etc) wieder auf die heutige Zeit vorgerechnet. Vielen Versicherer bieten Ihren Kunden auch eine gleitende Neuwertversicherung an. Mit einer solchen Versicherung vermeiden Sie eine eventuelle Unterversicherung, da sie immer an den aktuellen Bundesbauindex angepasst wird.
Wie soll sich ein Versicherter im Schadensfall verhalten?
Versuchen Sie den Schaden so gering wie möglich zu halten und sichern Sie den Schadensort bestmöglich ab, soweit es Ihre Sicherheit zulässt. Bei Brand die Feuerwehr benachrichtigen. Vergessen Sie nicht den Schaden schnellstmöglich Ihre Versicherung zu melden. Tipp: Fotografieren Sie den Schaden. Das erleichtert die Schadensabwicklung.
Benötige ich je Doppelhaushälfte eine eigene Gebäudeversicherung?
Ja!
Was sind Elementarschäden?
Elementarschäden sind Schäden durch Naturgewalten und müssen extra versichert werden. So kann man zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung auch Schäden gegen Überschwemmung, Sturmflut, Erdsenkung, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen versichern = Elementarschadenversicherung.
Was passiert bei Eigentümerwechsel mit der Gebäudeversicherung?
Die bisherige Gebäudeversicherung bleibt bestehen! Der Käufer hat allerdings das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 4 Wochen zu kündigen.
Müssen Anbau- oder Umbaumaßnahmen angezeigt werden?
Ja und zwar umgehend dem Versicherer anzeigen!
Kündigungsfristen bei der Gebäudeversicherung?
Sie können mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsablauf Ihre Gebäudeversicherung kündigen. Verpassen Sie diesen Termin, so verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Auch im Anschluss daran, gilt wieder eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf der Versicherung. Im Schadensfall können Sie Ihre bestehende Gebäudeversicherung mit einer Frist von einem Monat (nach Erledigung der Schadensregulierung) kündigen. Bitte denken Sie im Kündigungsfall daran, dass Sie die Versicherung immer zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, wenn Sie Ihre Versicherungsbeiträge für ein ganzes Jahr im Voraus bezahlt haben. Ebenso können Sie Ihren Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn Ihnen Ihre Versicherung den Beitrag erhöht und im Gegenzug die Versicherungsleistung nicht verbessert.!
Achtung! Für den Fall einer Beitragerhöhung sollten Sie allerdings prüfen, ob es sich um eine gleitende Neuwertversicherung handelt (siehe auchunter „welche Versicherungssumme sollte ich bei der Gebäudeversicherung wählen“). Ist dies der Fall, so sollten Sie die Erhöhung mitnehmen, da Sie sonst Gefahr laufen unterversichert zu sein. Eine Beitragserhöhung aufgrund einer Anhebung der Versicherungssteuer ist kein Kündigungsgrund!
