Riester Rente - Sparen mit Hilfe staatlicher Zulagen
Sinn und Zweck der Riesterrente ist es, die zusätzliche Eigenvorsorge der Bürger mit Hilfe einer staatlichen Zulagenförderung zu unterstützen, um die langfristigen Leistungseinschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung und das künftig weiter sinkende Rentenniveau auszugleichen oder abzufedern - ganz im Sinne einer gesicherten privaten Altersvorsorge.

Mit der Riesterrente das Absenken der Netto-Altersrente ausgleichen
Die Riester-Rente soll die Absenkung der Netto-Altersrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung von 70% auf ca. 67% ausgleichen. Diese Tatsache zeigt, wie wichtig es künftig sein wird, sich rechtzeitg zu positionieren und mit einer zusätzlichen Vorsorge aktiv den gesetzlichen Leistungseinschnitten entgegenzuwirken. Mit Hilfe staatlicher Förderung, ist gerade die Riesterrente eine attraktive Form der Altersvorsorge. Wie bei allen Produkten zur privaten Rentenvorsorge, ist auch bei der Riester-Rente eine kompetente Beratung und die richtige Produktauswahl mitentscheidend für den späteren Anlageerfolg.
Staatliche Förderung bei der Altersvorsorge
Wer regelmäßig in ein selbst gewähltes Riester Produkt investiert, erhält vom Staat eine Zulage. Zusätzlich zu dieser Grundzulage gibt es für jedes Kindergeld berechtige Kind noch mal eine Kinderzulage oben drauf. Zu beachten ist dabei allerdings auch, dass ein bestimmter Mindesteigenbeitrag geleistet werden muss, um die volle Höhe der Zulagen zu erhalten. Damit soll ausgeschlossen werden, dass sich die Riester Rente nur aus staatlichen Zulagen finanziert.
Welche Altersvorsorgeverträge werden gefördert?
Eine staatliche Förderung wird nur für die von der Zertifizierungsbehörde (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zugelassenen Altersvorsorgeverträgen gewährt. Die Zertifizierung gibt allerdings keinerlei Auskunft über die Qualität des jeweiligen Produktes! Die Zertifizierungsbehörde prüft lediglich, ob die Produkte den gesetzlichen Bestimmungen für eine künftige Förderung entsprechen. Neben der privaten Rentenversicherung, sind beispielsweise auch Bank- oder Fondssparpläne und über den Betrieb angebotene Pensionskassen- oder fonds für eine Riester Förderung möglich.
Wer wird bei der Riester-Rente durch staatliche Förderung unterstützt?
- Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung
- Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld
- Eltern während der Kindererziehungszeit für eine maximale Dauer von 3 Jahren
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Geringfügig Beschäftigte (400-Euro-Job), welche auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten
- Selbständige die bei der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Beamte, Richter und Soldaten
Nicht zulagenberechtigte Personen können die Förderung auch erhalten, wenn Sie einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und der Ehegatte zum geförderten Personenkreis gehört und ebenfalls in einen Riester-Vertrag investiert. Beispiel: Ein Selbständiger, der nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig ist (er gehört zum nicht geförderten Personenkreis), kann dennoch einen Riester-Vertrag abschließen, wenn seine Ehefrau zum geförderten Personenkreis zählt und auch in einen Riester-Vertrag einzahlt.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die staatliche Förderung bei Riester Verträgen setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen. Für jeden Sparer, der in einen Riester Vertrag investiert, gewährt der Staat für das Jahr 2008 eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro, und für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro. Die Grundzulage erhält dabei jeder Sparer, der in einen Riester-Vertrag einzahlt und zum geförderten Personenkreis zählt. Sparen beide Ehegatten in einen separaten Riester-Vertrag, so erhält jeder die staatliche Grundzulage als Riester Förderung. Die Kinderzulage wird allerdings nur einmal pro Kind gewährt und somit auch nur einem Elternteil gewährt. Für alle Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren werden, erhöht sich diese Kinderzulage von 185 Euro auf 300 Euro!
Mindestbeitrag zu einem Riesterrenten Vertrag
Damit die Riesterrente nicht ausschließlich über staatlichen Zulagen finanziert wird, muss der Riester-Sparer auch einen gewissen Eigenanteil (Mindestsatz) zu seinem Riester-Vertrag leisten. Nach oben hin wird dieser Eigenanteil zum Rister-Vertrag allerdings auch durch einen Höchstbeitrag begrenzt. Das bedeutet: Um die volle staatliche Förderhöhe zu erhalten, muss der Riester-Sparer für das Jahr 2008 einen Mindesteigenbeitrag von 4,00% des letzten Jahres-Bruttolohn leisten, aber maximal nur bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro.
Beispiel: Bruttoverdienst des letzten Jahres 60.000 Euro, davon 4% = 2.400 Euro Mindesteigenbeitrag um die volle Förderung zu erhalten. Aufgrund der Höchstgrenze sind jedoch nur maximal 2.100 Euro Eigenbeitrag in einen Riester-Vertrag zu leisten. Werden weniger Beiträge entrichtet, so werden die staatlichen Zulagen entsprechend gekürzt. Hat der Riester-Sparer im vorigen Jahr keine oder nur geringe beitragspflichtige Einnahmen erzielt, so muss er mindestens den so genannten Sockelbeitrag leisten, um die vollen Zulagen zu erhalten. Die Höhe des Sockelbeitrages zu Riester-Verträgen wurde einheitlich auf 60 Euro festgelegt (gilt seit 2005).
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