Die kapitalbildende Lebensversicherung
Egal, ob Sie sich bei der Planung Ihrer Altersvorsorge für eine fondsgebundene Lebensversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung interessieren, verzichten Sie bei der Suche nach einer geeigneten Lebensversicherung nicht auf die kompetente Hilfe eines Vorsorge-Spezialisten. Ein Versicherungsvergleich alleine, kann eine qualifizierte Beratungsleistung durch einen Experten nicht ersetzen. Die Auswahlkriterien für eine erstklassige Lebensversicherung sollten daher im persönlichen Gespräch zusammen mit dem Altersvorsorge-Spezialisten analysiert und Ihrer Lebensphase und dem persönlichen Bedarf angepasst werden. Kompetent vergleicht der Experte zahlreiche Tarife miteinander und findet das Angebot auf dem Versicherungsmarkt, welches Ihren Anforderungen und Ihrem Risikoprofil am Besten entspricht
Kapitalbildende Lebensversicherung und der Todesfallschutz
Eine kapitalbildende Lebensversicherung vereint den Todesfallschutz mit einem Sparplan in einem Vertrag. Verstirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, so erhalten die Hinterbliebenen die vertraglich festgelegte Todesfallleistung. Die kapitalbildende Lebensversicherung unterscheidet sich von einer Risikolebensversicherung dadurch, dass die versicherte Person im Erlebensfall eine Kapitalauszahlung erhält. Läuft der Versicherungsvertrag mindestens 12 Jahre und wurde zu Vertragsbeginn eine Mindestlaufzeit bis zum 60. Lebensjahr vereinbart, so ist die Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit steuerbegünstigt.
Rahmenbedingungen
Da eine Lebensversicherung, wie auch eine Rentenversicherung, meist mit langen Laufzeiten ausgestattet ist, sollte die Selektion und Auswahl sehr gewissenhaft erfolgen. Beim Auswahlprozess und der Ermittlung der optimalen Sparrate sollte daher immer ein Experte zu Rate gezogen werden. Der Experte berücksichtigt auch die vorherrschenden Rahmenbedingungen beim Sparer (wie z.B.: Einkommen, Wünsche, Risikoprofil, Steuerliche Aspekte und Fördermöglichkeiten), um einen möglichst optimalen Auswahlprozess zu gewährleisten. Die möglichst genaue Ermittlung der Sparrate ist deshalb so wichtig, da eine nachträgliche Beitragsreduzierung eine Neukalkulation des Vertrages erforderlich machen würde. Die Folge wäre ein nicht zu unterschätzender Zinsverlust für den Sparer.
Vertragsende
Der Vertrag endet mit der Auszahlung der Versicherungsleistung. Bei Vertragsablauf im Erlebensfall der versicherten Person sind die meisten Lebensversicherungsverträge so ausgestaltet, dass auf Wunsch des Sparers hin, die am Ende der Laufzeit zur Verfügung stehende Kapitalleistung als Rente oder als Einmalbetrag ausgezahlt werden kann. Für die richtige „Kapitalwahl“ spielt auch die Besteuerung der Erträge am Ende der Laufzeit eine wichtige Rolle. Im Todesfall der versicherten Person endet der Lebensversicherungsvertrag mit Auszahlung der vertraglich geregelten Todesfallsumme an den oder die Hinterbliebenen.
Welche Kosten entstehen bei der Beitragberechnung zur Lebensversicherung?
Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass Ihr Beitrag zur Lebensversicherung nicht komplett zum Ansparen genutzt werden kann. Für den Versicherer besteht über die gesamte Laufzeit der Lebensversicherung das Risiko, in Falle Ihres Todes, die vertraglich geregelte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten auszahlen zu müssen. Somit muss der Versicherer zu Beginn der Vertragslaufzeit eine Risikoeinschätzung vornehmen. Geprüft wird unter anderem Ihr Gesundheitszustand und Alter bei Vertragsabschluß, wie lange der Versicherungsvertrag laufen soll und ob zusätzliche Risiken wie beispielsweise das Raucher/Nichtraucherrisiko besteht oder gefahrenerhöhende Hobbys ausgeübt werden. Der Versicherer muss dieses Risiko kalkulieren und entsprechend finanziell absichern. Dafür entstehen Kosten, die aus einem Teil der Beiträge zur Lebensversicherung entnommen werden. Ferner entstehen dem Versicherungsunternehmen noch weitere Kosten und Gebühren, wie beispielsweise für die Vermittlung, Führung und Verwaltung Ihres Vertrages. Auch diese Kosten werden dem Beitrag zur Lebensversicherung entnommen.