Betriebliche Altersvorsorge (bAV) - Gemeinsam vorsorgen
Die betriebliche Altersvorsorge gewährt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen Teil seines Gehaltes oder seiner Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) in ein Produkt der betrieblichen Altersvorsorge zu sparen. Man nennt diese Form des Sparens auch Entgeltumwandlung, da ein Teil des Bruttolohnes oder der Sonderzahlung sofort und ohne Steuerabzug in das ausgewählte Produkt investiert wird. Da die Beiträge zur bAV vom Bruttolohn geleistet werden, müssen auch weniger Steuern und Sozialabgaben vom Lohn abgeführt werden. Bestehen zudem noch entsprechende tarifvertragliche Vereinbarungen, so kann der Arbeitnehmer mit einer zusätzlichen finanziellen Hilfe vom Arbeitgeber rechnen.
Die fünf Durchführungswege (Sparmöglichkeiten) der bAV:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Direktzusage
Welchen Durchführungsweg wählen?
Eine ausführliche Beschreibung der Durchführungswege auf tarifdirekt.de wäre zu pauschal, da eine Vielzahl von Faktoren den Auswahlprozess der betrieblichen Altersvorsorge beeinflussen. Daher ist in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch mit einem Experten unverzichtbar. Wenn Sie mehr Informationen oder eine Beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen den direkten Kontakt zu unserem Partner.
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